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Gerichtsvollzieher darf Grabstein pfänden

Karlsruhe

Ein Ehepaar ließ für eine verstorbene Mutter ein Urnengrabmal anfertigen und aufstellen, weigerte sich aber hartnäckig, die Rechnung von 1100 Euro zu bezahlen. Der Steinmetzbetrieb ließ das Grabmal pfänden! Der Bundesgerichtshof gab ihm jetzt, anders als die Vorinstanzen, recht. Nur Gegenstände, die unmittelbar mit der Bestattung zu tun haben (z. B. der Sarg), dürfen nicht gepfändet werden. (Az.:  VII ZB 48/05).

 

Bild München 27.01.2006