Garantierte Langzeit-Betreuung ohne Preiserhöhung.
Als Vertragspartner der TBF Treuhandgesellschaft bayerischer Friedhofsgärtner bietet die Grabpflege Brumm Ihnen einen besonderen Service für die langfristige Pflege Ihrer Grabstätte an: Eine sogenannte Dauer-Grabpflege. Diese kann entweder als laufender Pflegevertrag oder zukünftige Vorsorgesicherheit nach
dem eigenen Ableben abgeschlossen werden. Der Vertrag läuft dabei immer über einen Mindestzeitraum von fünf Jahren – und umfasst eine garantierte regelmäßige, gärtnerische Betreuung inklusive Blumenschmuck nach vereinbarten Wünschen.
Unsere Dauer-Grabpflege beinhaltet:
- Gärtnerische Anlage der Grabstätte
- Laufende Betreuung in Form von Säuberung, Beschneiden und Gießen
- Jahreszeitliche Wechselbepflanzung mit Frühjahrs-, Sommer- und Herbstblumen
- Festlichen Grabschmuck zu Allerheiligen und am Totensonntag
- Frische Blumen und Gebinde an besonderen Gedenktagen
- Optionale Grab-Eindeckung mit Tannengrün
- Zuverlässige Erneuerung nach Einsenkungen und Nachbeerdigungen
- Garantierte Neuanlage in vereinbarten Abständen
- Optional: Steinmetzleistungen
Jahres-Grabpflege:
LABEL 0
Abrechnung erfolgt jährlich
LABEL 1
Preisanstieg durch Kosten- oder Mehrwertsteuer-Erhöhung ist möglich
LABEL 2
Leistungsprüfung muss vom Auftraggeber selbst erbracht werden
LABEL 3
Jährlicher Aufwand für Rechnungsprüfung, Adresskorrekturen usw.
Dauer-Grabpflege:
LABEL 0
Abrechnung erfolgt einmalig im Voraus für den vereinbarten Zeitraum
LABEL 1
Kein Preisanstieg während der gesamten Laufzeit
LABEL 2
Leistungsprüfung durch einen TBF-Fachkontrolleur
LABEL 3
Kein wiederkehrender Verwaltungsaufwand
Vertragliche Sicherheiten:
LABEL 0
Der Vertrag enthält alle Angaben zu Grabstätte, Laufzeit und Leistungen
LABEL 1
Die Treuhandgesellschaft verwaltet die Summe, die als Einmalzahlung bei Abschluss erfolgt
LABEL 2
Die Abschlussgebühr dient der Kostenabdeckung für die Vertragsverwaltung
LABEL 3
Die jährlichen Erträge werden dem Konto gutgeschrieben und für Zusatzleistungen verwendet
LABEL 4
Falls die vereinbarten Leistungen von uns nicht mehr vertragsgemäß erbracht werden können, verpflichtet die TBF einen anderen Mitgliedsbetrieb zur ordentlichen Vertragserfüllung.