1. Warum wird Ihr Grab an Wochenenden und Sonn- oder Feiertagen nicht gegossen?
Aufgrund der Friedhofssatzungen dürfen wir an Samstagen, sowie an Sonn- und Feiertagen keinerlei gewerbliche Tätigkeiten auf den Friedhöfen ausführen.
2. Welche Informationen müssen Sie bereitstellen, um eine verbindliche Aussage zu Ihrem Grab zu erhalten?
Um eine verbindliche Aussage zu Ihrem Grab treffen zu können, benötigen wir unbedingt den Namen des Friedhofs, die Grabnummern (i.d.R. Sektion-Reihe-Nummer) und den Namen auf dem Grabstein. Mit diesen Angaben können wir die Grabstätte finden und ein auf Sie zugeschnittenes Angebot erstellen.
3. Wie können Einzelheiten geklärt werden?
Am besten rufen Sie uns an: wir beraten Sie gerne ausführlich am Telefon oder vereinbaren mit Ihnen ein Treffen am Grab.
4. Wie können Sie uns am besten erreichen?
Kontaktieren Sie uns einfach über die angegebene Telefonnummer bzw. über unsere E-Mail-Adresse. Selbstverständlich ist auch ein Treffen in unserem Büro nach Terminvereinbarung möglich.
5. Warum sind Grabpflege-Leistungen Umsatzsteuerpflichtig?
Grabpflege sowie Grabneuanlagen und ähnliche Leistungen unterliegen laut „§3 Abs. 4 UStG als Werklieferung“ dem allgemeinen MwSt.-Satz von aktuell 19%. Dies gilt auch, wenn hierbei begünstigte Gegenstände verwendet werden.